Fragen & Antworten

Rufnummer zu KURIER mobil mitnehmen

  • Sie können in wenigen Schritten und ohne großen Aufwand mit Ihrer bestehenden Rufnummer zu KURIER mobil wechseln: Bitte füllen Sie einfach online wie beschrieben die nötigen Daten aus, wir erledigen anschließend den Rest für Sie und kontaktieren auch Ihren bisherigen Mobilfunkanbieter.

    1. Sie besitzen bereits ein KURIER mobil Startset (Hinweis: Sollten Sie noch kein Startset besitzen, bestellen Sie dieses zunächst im Webshop und führen Sie die Rufnummern-Portierung anschließend nach Erhalt durch)
    2. Melden Sie sich im Kontomanager oder in der KURIER mobil App an; die voreingestellten Zugangsdaten finden Sie dazu auf Ihrer KURIER mobil SIM-Karte
    3. Wählen Sie den Menüpunkt "Rufnummer mitnehmen" (links in der Hauptnavigation)
    4. Geben Sie die benötigten Daten ein
    5. Wir schicken Ihnen einen Bestätigungscode an jene Nummer, die Sie mitnehmen möchten – bitte geben Sie diesen Bestätigungscode nun online in App oder Kontomanager ein
    6. Wir kontaktieren Ihren bestehenden Anbieter und lassen uns von diesem eine "Information zur Rufnummernmitnahme" (NÜV) ausstellen
    7. Wir schicken Ihnen die NÜV-Information per E-Mail zu; bitte überprüfen und bestätigen Sie diese Angaben
    8. Wir überprüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung sowie den voraussichtlichen Portierungstermin per SMS an Ihre KURIER mobil Nummer (zusätzlich finden Sie den Portierungstermin in der App sowie im Kontomanager).
    9. Wir übernehmen Ihre Rufnummer vom alten Anbieter; damit ist die Rufnummernmitnahme nun abgeschlossen. Ihre Rufnummer ersetzt nun die Nummer aus Ihrem KURIER mobil Startset
  • Was ist eine NÜV-Information?

    Die sogenannte "Nummernübertragungsinformation" (NÜV) gibt Ihnen einen Überblick über sämtliche bei Ihrem bestehenden Anbieter noch bis Vertragsende anfallenden Kosten (z.B. für die vorzeitige Kündigung bei einer Mindestvertragsdauer) sowie eine eventuell noch vertraglich bestehende Bindungsfrist.

    Wo bekomme ich eine NÜV-Information?

    • Bequem und einfach über die KURIER mobil App oder den Kontomanager im Zuge der Rufnummernmitnahme (wir beantragen dann die NÜV-Information bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie)
    • Über das Kundenservice Ihres bisherigen Anbieters (per Hotline, E-Mail oder Fax)
    • In jedem Shop Ihres bestehenden Anbieters
    • Tipp: Lassen Sie sich die NÜV-Information auch als PDF per E-Mail zusenden, denn damit vereinfachen Sie den Online-Anmeldevorgang beträchtlich und müssen kein Foto davon machen
  • Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem abgebenden Mobil- Sprachkommunikationsdiensteanbieter endet automatisch mit erfolgreichem Abschluss der Nummernübertragung, außer der Kunde verlangt ausdrücklich die Fortführung des Vertrages.

    Bitte zu beachten: Alle Entgeltforderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis, insbesondere die bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Entgelte (Restentgelte), können vom bisherigen Anbieter in jener Form abgerechnet werden, als wäre zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Nummernübertragung eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgesprochen worden.